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Montag, 12. November 2007

Fraktionsdisziplin

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Also sollte man annehmen, dass die 366 Abgeordneten, die am Freitag für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben, dies mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten.
Weit gefehlt: 26 SPD Abgeordnete haben zu Protokoll gegeben (Anlage 4), dass sie das eben gerade nicht könnten, sondern starke Bedenken ob der Verfassungskonformität des Gesetzes hätten. Sie würden aber doch für das Gesetz stimmen, da sie darauf vertrauten, das Verfassungsgericht werde es schon wieder kippen.
Gibt es einen Weg, sich wirksamer selbst zu entmündigen? Und damit effektiv 3,5 Millionen Bürger, deren Vertreter die Abgeordneten ja schließlich sind?
Andererseits betätigt das nur den Trend, den auch all diese "Anti-Terror"-Gesetze markieren: wo es schon keine mündigen Abgeordneten gibt, da muss der mündige Bürger erst recht unerwünscht sein.

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